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" Wir leben in einem Rechtsstaat." Richtig !

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Post  moshe lévy Sat 2 Oct - 16:20

Chicago, Saturday Octobre 2, 2010, 08 h 04 m 29 CDT


" Wir leben in einem Rechtsstaat." Richtig !

Die Schweiz ist ein Rechtsstaat.

Moshe schreibt schon wieder über Recht und Ethik.

Inselmentalität

Vielleicht rührt die Inselmentalität der Schweizer daher, daß sie sich auf die Eidgenossen berufen, die ihren heiligen Schwur leisteten, als die Erde noch eine Scheibe war. (Thomas Küng)


Die Schweiz ist ein Rechtsstaat und das betrifft auch die Vereine.

Das bedeutet aber nicht, daß z.B. bei Vereinen die Statuten dem geltenden Recht entsprechen. Solche Statuten können durch richterlichen Beschluß kassiert werden.

Es ist z.B. nicht rechtens wenn Verordnungen erlassen werden, die die Demokratie, demokratische Rechte, aufheben oder gegen die gute Sitte verstossen (sittenwidrig)

Als Verstoß wird ein bewußtes oder unbewußtes Tun oder Unterlassen eines Menschen bezeichnet, das gegen eine bestehende (Rechts-) Ordnung mit Geboten oder Verboten gerichtet ist. Ein Verstoß hat in aller Regel nachteilige Folgen für den Verursacher. Auch gemeinschaftlich kann ein Verstoß begangen werden.

ZIVILRECHT

Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, hat grundsätzlich dessen Nichtigkeit zur Folge (§ 134 BGB in Deutschland).
Ebenso ist nichtig ein gegen die guten Sitten gerichteter Vertrag (siehe § 138 BGB in Deutschland). Verstoßen wird in diesem Fall gegen die allgemein akzeptierten moralischen Grundanschauungen der Rechtsgemeinschaft.
Eine unerlaubte Handlung verpflichtet den Schädiger dem Geschädigten gegenüber zum Schadensersatz. In Deutschland regeln die §§ 823 ff. BGB Anspruchsgrundlagen für jedes unberechtigte vorsätzliche oder fahrlässige Eingreifen in den Rechtskreis eines anderen.

Regeln im Sport
Ein vom Schiedsrichter erkannter Regelverstoß, etwa ein Foulspiel im Fußball, wird von ihm geahndet, was im Beispielsfalle einen Freistoß, einen Strafstoß, eine gelbe oder rote Karte bedeuten kann.
Erhebliche Regelverstöße beschäftigen zum Beispiel das DFB-Sportgericht.


Internationaler Sportgerichtshof (CAS)
Der Internationale Sportgerichtshof (frz. Tribunal Arbitral du Sport, engl. Court of Arbitration for Sport, Abk. TAS bzw. CAS) ist die oberste Sportgerichtsbarkeit und damit die letzte Entscheidungsinstanz für die Sportverbände und Nationalen Olympischen Komitees in Streitfragen zum internationalen Sportrecht.

Das Schiedsgericht ist beispielsweise bei Disziplinarfragen (Unklarheiten bei Regelverstößen), Verfahrensfragen (beispielsweise bei Spielertransfers), Dopingfragen und sportbezogenen Vertragsfragen (Sponsoring, Fernsehrechte etc.) zuständig.

Das Schiedsgericht wurde 1984 auf Initiative des IOC als unabhängiges Gremium gegründet und hat seinen Sitz in Lausanne/Schweiz. Seit 1994 ist der CAS dem ICAS (International Council of Arbitration for Sport) unterstellt. Ihm gehörten 2004 über 150 Richter aus 55 Nationen an.

Für die Dauer von bestimmten sportlichen Großereignissen, wie Olympischen Spielen oder Commonwealth Games richtet der Internationale Sportgerichtshof seit 1996 nichtpermanente Tribunale ein, die eine zügige, vorläufige Bearbeitung und Schlichtung von Streitfragen gewährleisten sollen, die während der Wettkämpfe auftreten. Diese Fragen betreffen meist die Zulässigkeit von Individualbeschwerden oder Beschwerden eines nationalen Verbandes, nach deren Meinung eine andere Nation oder deren Angehörige gegen geltende Wettkampfregeln verstoßen habe.

Die Gründung geht auf eine Idee des damaligen IOC-Präsidenten Juan Antonio Samaranch zurück, der 1981 die Schaffung einer Sportgerichtsbarkeit vorschlug. Gründe dafür waren vor allem die fortschreitende Professionalisierung des Sports in den frühen 1980er Jahren, die auch einen Anstieg zu lösender sportspezifischer Schlichtungsfragen mit sich brachte. Da sportliche Entscheidungen meist auf internationaler Ebene entstehen, mußte die zu schaffende Instanz ebenso einen internationalen Status erhalten.

Die Statuten des Internationalen Sportgerichtshofes wurden 1983 ratifiziert und traten am 30. Juni 1984 in Kraft. Der CAS setzte sich bei seiner Gründung aus 60 Mitgliedern zusammen, die anfangs ausschließlich vom IOC, den internationalen Verbänden, den Nationalen Olympische Komitees und dem IOC-Präsident bestimmt wurden.

Eine erste offizielle Anerkennung durch ein oberstes Landesgericht erfuhr der Internationale Sportgerichtshof im März 1993 durch das Schweizer Bundesgericht. Dieses Gericht erkannte die Gerichtsbarkeit und das Urteil des Internationale Sportgerichtshofs gegen den deutschen Reiter Elmar Gundel, die Disqualifikation nach Doping seines Pferdes, an. Es bemängelte jedoch den organisatorischen und finanziellen Einfluß durch das IOC, da das IOC das Gericht vollständig finanzierte und das Recht hatte, die Statuten zu ändern.

Moshe findet: nun sind wir schon wieder in der Schweiz angekommen. Die älteste Demokratie der Welt und Moshe stellen fest, daß das Schweizer Bundesgericht eine wesentliche Rolle spielt.

Moshe hat erfahren, daß

Herr Lukas Hinder, Notar im Kanton Zürich und Vize-Präsident beim IDSF* ebenfalls im Dezember 2009 an der Präsidentenkonferenz des STSV anwesend war. Als geladener Gast? Als beratender, externer Mitarbeiter, Jurist?

*1st Vice-President Lukas Hinder, SWITZERLAND
E-Mail: vicepresident1@idsf.net Email: oerlikon-zuerich@notariate.zh.ch
http://www.notariate.zh.ch/index.php?not=Oerlikon-Zuerich

Moshe kann Herrn Lukas Hinder jedoch nirgendwo als Präsidenten eines Schweizer Amateur Tanzsportklubs ausmachen. Hat Moshe etwas übersehen?


Hr. Lukas Hinder soll dazu angeraten haben? (veranlasst – kann er das?)
ein Verbot der Teilnahme durch Schweizer Amateur-Tanzsportpaare, die eine STSV Lizenz besitzen, an durch das WDC_AL ausgeschriebene Turniere teilzunehmen, im neuen Turnierreglement aufzunehmen.
Dieses Verbot soll in das Turnierreglement aufgenommen worden sein? Laut gut unterrichtender Mitarbeiter in der Schweizer Tanzwelt waren an dieser Präsidentenkonferenz nur etwa 6 Präsidenten anwesend?

Frage von Moshe: Ist Hr. Lukas Hinder, Advokat, auch Präsident? Von welchem Klub? Tragisch ist, dass nach dem neuen Reglement der Vorstand ohne die DV zu fragen, das Turnierreglement nach seinem Gusto ändern kann. Das war ein DV Beschluss als Hr. W. Varisco das Präsidentenamt übernahm. Die Delegierten hatten diesem Beschluss mehrheitlich zugestimmt.

Hier setzt Moshe ein. Siehe obige Ausführungen. Solche Verordnungen, Statuten et al müssen geltendem Recht (und Ethik) entsprechen und dürfen nicht gegen die gute Sitte verstossen, also NICHT SITTENWIDRIG sein.

Dies ist für alle Tänzerinnen und Tänzern in der Schweiz der Casus. Hier muss angesetzt werden.

Aber…. Bis jetzt hat niemand geklagt. Alle sind brav „in die Verweigerung gegangen“ – also nicht alle, sonst gäbe es den Vorstand schon lange nicht mehr…

Moshe meint: Ihr Präsidenten der Tanz-Klubs müsst Euch entschliessen diesem traurigen Treiben, ganz legal natürlich, ein Ende zu bereiten.

Es genügt die Kündigung der Mitgliedschaft im STSV. Die Paare ebenfalls. Alle lösen eine neue Lizenz bei einem anderen Verband. Ihr könnte alle sofort weiter tanzen. Der andere Verband wird Euch eine tolle, freiheitliche Plattform bieten. Grosse Turniere und grosse Tanzflächen.

Stellt Euch vor es ist Krieg – und keiner geht hin

Dies ist von Moshe natürlich NICHT der Aufruf zum Ungehorsam – nein es ist die Anregung Demokratie im Schweizer Tanzsport umzusetzen.

Das hat man einfach verschlafen.

Man muss den Fehler der Vergangenheit, seine Rechte abzugeben, korrigieren.

DENKZEIT
Denken, man weiss es, braucht Zeit.
Zeit aber ist –heute jedenfalls- Geld.
Also braucht Denken Geld.
Doch will das Geld nicht, dass gedacht wird.
(Kurt Marti)

Die Tänzerinnen und Tänzern, die Klubpräsidenten müssen nicht prozessieren. Das ist viel zu teuer und langwierig! Nein, man verweigert sich undemokratische Regeln zu unterstützen und schafft neue demokratische Regeln.

So einfach ist das. Mut .

Gehen: Ich glaube nicht, dass es einen vorhersehbaren Weg gibt. Der Weg kommt, indem wir gehen. (Kurt Marti)


Moshe Lévy
משה לוי

moshe lévy

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