Freedom has come
[b]Meine Stellungnahme zum Bericht der Untersuchungskommission[/b]
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[b]Meine Stellungnahme zum Bericht der Untersuchungskommission[/b]
Meine Stellungnahme zum Bericht der Untersuchungskommission
20. März 2010
An die STSV-Untersuchungskommission
Herrn Erich Staeldi
Herrn Reinhard Egli
Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Liebe Tanzsportfreunde
Mit Interesse habe ich den Untersuchungsbericht mit Schlußfolgerungen gelesen.
Betreffend meiner Person und Angelegenheit in Sachen Wertungsrichter-Lizenz für den STSV (Antrag - Fortbildung - Sperrung - Intervenierung beim DTV), ist festzuhalten, daß die geschilderte Sachlage gänzlich falsch ist.
Alle Dokumente in dieser Angelegenheit liegen vor und können somit eingesehen werden. Eine Anfrage seitens der Damen und Herren der Untersuchungskommission hätte sofort Licht ins Dunkel gebracht. Es wurde jedoch nicht nachgefragt. Leider ist die Schilderung der UK inhaltlich und faktisch falsch. Die UK hat die Fehler der STSV in der Darstellung 1:1 übernommen. Das zeugt nicht von einer Objektivität. Es ist eine verpaßte Chance seitens der UK. Dies halte ich für sehr bedauerlich. Wenn bei anderen Punkten ebenso verfahren wurde stellt sich die Frage, was der UK-Bericht überhaupt wert ist. Ich verweise hier noch auf eine Daten/Informationsquelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarische_Untersuchungskommission.
Quote
Verfahren und Kompetenzen
Die PUK muß den betroffenen Behörden, Behördenmitglieder, Staatsangestellten und Privatpersonen in allen Fragen der prüfenden Vorwürfe und gewonnenen Erkenntnissen rechtliches Gehör leisten. Beweismittel, die der betroffenen Person nicht genannt werden, dürfen nicht gegen diese verwendet werden.
Die Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten einer PUK bezüglich Einsichtnahme, Befragung und Sachverhaltsabklärungen gehen deutlich über den Aufgabenbereich einer ständigen Oberaufsichtskommission, zum Beispiel Geschäftsprüfungskommission (GPK), hinaus. Die PUK übt politische, aber keine gerichtliche Kontrolle aus (Gewaltentrennung) und kann deshalb weder die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns direkt prüfen, noch einzelne Personen disziplinieren, strafen, in vermögensrechtlicher Hinsicht zur Verantwortung ziehen oder entlassen. Sie kann Sachverständige beiziehen und Zeugen und Auskunftspersonen anhören. Die Behörden müssen der PUK Amts- und Rechtshilfe leisten.
Unquote
Die Untersuchungskommission hat die Aufgabe, alle Partien die betroffen sind anzuhören, auch deren Akten einzusehen um zu einem objektiven Bericht zu gelangen.
An dieser Stelle möchte ich die Frage stellen wie es möglich ist, daß ein ehemaliger STSV-Präsident Teil der Untersuchungskommission werden kann? Er tut sich selber und der Sache keinen Gefallen, da er, wie auch immer man diese Angelegenheit betrachtet, als Befangen gelten muß. Es gibt Interessenkonflikte und gerade die sollten in einer Untersuchungskommission vermieden werden, da sonst von vorne herein die Qualität angezweifelt werden kann.
Es darf nicht aus den Augen verloren werden, daß diese Untersuchungskommission „in eigener Sache“ ermittelt hat und nicht „gegen oder für Dritte“. Da werden andere Maßstäbe angelegt, da gelten andere Voraussetzungen.
Erschwerend ist, daß die Gattin von Herrn Staeldi Mitglied im SwissDance ist. Die Interessen von SwissDance wurden in diesem UK-Bericht tangiert; sei es SwissDance direkt und/oder aber einer ihrer Mitglieder. Herr Staeldi wäre also gut beraten gewesen, nicht an dieser UK teilzunehmen.
Ich halte nochmals fest: alle Unterlagen betreffend meiner Person in Sachen WR-Lizenz liegen bei mir in schriftlicher Form vor. Die Damen und Herren der UK konnten und können sich mit mir treffen und die Akten durchgehen. Es geht mir darum, daß mit der Mär „wir haben alles richtig gemacht“ aufgeräumt wird.
Ich für meine Person wollte mich 2007 bei meiner Rückkehr in die Schweiz für den Amateur Tanzsport in der Schweiz einbringen. Interessant ist dann nachzulesen, wie man mit diesem Ansinnen umgegangen ist. Aber das ist vielen anderen Tänzerinnen und Tänzern auch so ergangen. Das Resultat ist bekannt. Deshalb geht es dem Schweizer Amateur Tanzsport auch so gut.
Gérard Binnendijk
20. März 2010
An die STSV-Untersuchungskommission
Herrn Erich Staeldi
Herrn Reinhard Egli
Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Liebe Tanzsportfreunde
Mit Interesse habe ich den Untersuchungsbericht mit Schlußfolgerungen gelesen.
Betreffend meiner Person und Angelegenheit in Sachen Wertungsrichter-Lizenz für den STSV (Antrag - Fortbildung - Sperrung - Intervenierung beim DTV), ist festzuhalten, daß die geschilderte Sachlage gänzlich falsch ist.
Alle Dokumente in dieser Angelegenheit liegen vor und können somit eingesehen werden. Eine Anfrage seitens der Damen und Herren der Untersuchungskommission hätte sofort Licht ins Dunkel gebracht. Es wurde jedoch nicht nachgefragt. Leider ist die Schilderung der UK inhaltlich und faktisch falsch. Die UK hat die Fehler der STSV in der Darstellung 1:1 übernommen. Das zeugt nicht von einer Objektivität. Es ist eine verpaßte Chance seitens der UK. Dies halte ich für sehr bedauerlich. Wenn bei anderen Punkten ebenso verfahren wurde stellt sich die Frage, was der UK-Bericht überhaupt wert ist. Ich verweise hier noch auf eine Daten/Informationsquelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarische_Untersuchungskommission.
Quote
Verfahren und Kompetenzen
Die PUK muß den betroffenen Behörden, Behördenmitglieder, Staatsangestellten und Privatpersonen in allen Fragen der prüfenden Vorwürfe und gewonnenen Erkenntnissen rechtliches Gehör leisten. Beweismittel, die der betroffenen Person nicht genannt werden, dürfen nicht gegen diese verwendet werden.
Die Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten einer PUK bezüglich Einsichtnahme, Befragung und Sachverhaltsabklärungen gehen deutlich über den Aufgabenbereich einer ständigen Oberaufsichtskommission, zum Beispiel Geschäftsprüfungskommission (GPK), hinaus. Die PUK übt politische, aber keine gerichtliche Kontrolle aus (Gewaltentrennung) und kann deshalb weder die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns direkt prüfen, noch einzelne Personen disziplinieren, strafen, in vermögensrechtlicher Hinsicht zur Verantwortung ziehen oder entlassen. Sie kann Sachverständige beiziehen und Zeugen und Auskunftspersonen anhören. Die Behörden müssen der PUK Amts- und Rechtshilfe leisten.
Unquote
Die Untersuchungskommission hat die Aufgabe, alle Partien die betroffen sind anzuhören, auch deren Akten einzusehen um zu einem objektiven Bericht zu gelangen.
An dieser Stelle möchte ich die Frage stellen wie es möglich ist, daß ein ehemaliger STSV-Präsident Teil der Untersuchungskommission werden kann? Er tut sich selber und der Sache keinen Gefallen, da er, wie auch immer man diese Angelegenheit betrachtet, als Befangen gelten muß. Es gibt Interessenkonflikte und gerade die sollten in einer Untersuchungskommission vermieden werden, da sonst von vorne herein die Qualität angezweifelt werden kann.
Es darf nicht aus den Augen verloren werden, daß diese Untersuchungskommission „in eigener Sache“ ermittelt hat und nicht „gegen oder für Dritte“. Da werden andere Maßstäbe angelegt, da gelten andere Voraussetzungen.
Erschwerend ist, daß die Gattin von Herrn Staeldi Mitglied im SwissDance ist. Die Interessen von SwissDance wurden in diesem UK-Bericht tangiert; sei es SwissDance direkt und/oder aber einer ihrer Mitglieder. Herr Staeldi wäre also gut beraten gewesen, nicht an dieser UK teilzunehmen.
Ich halte nochmals fest: alle Unterlagen betreffend meiner Person in Sachen WR-Lizenz liegen bei mir in schriftlicher Form vor. Die Damen und Herren der UK konnten und können sich mit mir treffen und die Akten durchgehen. Es geht mir darum, daß mit der Mär „wir haben alles richtig gemacht“ aufgeräumt wird.
Ich für meine Person wollte mich 2007 bei meiner Rückkehr in die Schweiz für den Amateur Tanzsport in der Schweiz einbringen. Interessant ist dann nachzulesen, wie man mit diesem Ansinnen umgegangen ist. Aber das ist vielen anderen Tänzerinnen und Tänzern auch so ergangen. Das Resultat ist bekannt. Deshalb geht es dem Schweizer Amateur Tanzsport auch so gut.
Gérard Binnendijk
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