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Fragen zum Untersuchungsbericht der STSV UK
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Fragen zum Untersuchungsbericht der STSV UK
Mit Interesse habe ich den lange erwarteten Schlussbericht der Untersuchungskommission STSV gelesen.
Stutzig wurde ich bei den folgenden zwei Punkten:
Punkt 8.4 zum Selektions- und Spesenreglement: „Die vom Vorstand gewählte Praxis kann jedoch von den STSV-Mitgliedern .....durch einen einfachen Antrag an einer DV entsprechend geändert werden. Ein entsprechender Antrag seitens der Mitglieder ist nach Wissen der STSV-UK jedoch in den letzten Jahren nicht eingereicht worden. Die STSV Mitglieder haben also jede Möglichkeit, die im STSV angewandten Regeln zu ändern und müssten dementsprechend lediglich von ihren Mitgliedschaftsrechten Gebrauch machen, wenn sie etwas geändert haben wollen“.
Und
Punkt 4.2 zur Kündigung des Rahmenabkommens: Swissdance habe sich nicht an das Rahmenabkommen gehalten und für Gérard Binnendijk eine Wertungsrichter-Lizenz beim WDC beantragt.
Da ich bei beiden aufgeführten Themen involviert war, begann ich sofort mit Nachforschungen, wie die Sachverhalte damals tatsächlich waren. Mit Hilfe vom TTZ, TSCF, ETSC und Catwalk konnte ich alle im folgenden erwähnten Protokolle und Anträge wieder auftreiben.
Zum ersten Thema, Punkt 8.4:
Im Bericht der UK steht, dass nie ein Club einen Antrag diesbezüglich eingereicht hätte. Das ist falsch! Ich selber habe mitgeholfen, einen zu verfassen!! Eingereicht am 30. März 2007 durch den TTZ, „Selektionsreglement: Abordnung und Spesenentschädigung“, zur Abstimmung für die DV 2007.
Übrigens wurden damals, im März 07, noch 8 weitere Anträge zum Turnierreglement eingereicht durch die oben erwähnten Klubs. Unter anderem ein „Antrag betreffend Zulassung von Wertungsrichtern mit IDSF und WDC Lizenzen“, 27. März, Catwalk.
Vor der DV im Juni 07 fand aber noch eine Präsidenten-Konferenz im April statt.
Im Protokoll jener Präsi-Konferenz 01/2007 vom 25.4.07 ist unter Punkt 6 zu lesen:
„Änderungen des Turnierreglements sind grundsätzlich Vorstandskompetenz. Deshalb sind die eingegangenen Anträge auch nicht der DV vorzulegen“. Rechtlich gesehen ist das natürlich korrekt, aber wo bleibt da die Demokratie?
Und so war es dann auch, an der DV im Juni 2007 kamen all diese Anträge nie zur Sprache, geschweige denn zur Abstimmung. Versprochen wurde im April nur, sie später an einer Präsidenten-Konferenz zu besprechen.
Am 31. August 07 fand dann nochmals eine Präsidenten-Konferenz statt, Protokoll 02/2007.
Doch auch hier wurden die Anträge vom Vorstand negativ beurteilt (Punkt 3). Obwohl auch die anderen Vereins-Vertreter mehrheitlich dagegen waren, nicht automatisch die Schweizermeister für internationale Meisterschaften zu nominieren, sondern die Nomination an eine Kaderzugehörigkeit zu binden (Punkt 4).
Beim Antrag der WR-Zulassungen wurde im Protokoll, Punkt 2.6, übrigens begründet:
„Der Vertreter des CDW kann keinen einzigen Fall aufführen, wo der Vorstand eine Einladung verweigert hätte.“ Gut, vielleicht war der damalige Vertreter ungenügend informiert. Der Vorstand des STSV wusste aber doch sehr genau, dass sie Gianni Doria und Markus Zunker trotz gültiger Lizenz schon Einladungen verweigert hatten! Weshalb hätten wir sonst den Antrag gestellt?! Die Situation besserte sich dann auch nicht, denn später kam sogar noch die Sperrung von Gérard Binnendijk dazu!
Somit blieb alles beim Alten. Ich frage Euch: Hat es überhaupt einen Zweck, Anträge einzureichen? Wobei bemerkt werden muss, dass wir sehr wohl zuerst auf anderem Wege versucht haben, den Vorstand zu einer Reglements-Änderung zu überreden, bevor wir notgedrungen Anträge einreichen mussten.
Der TSCF, Catwalk und ETSC werden übrigens keine Anträge mehr einreichen. Sie sind inzwischen alle aus dem STSV ausgetreten.
Zum zweiten Thema, Punkt 4.2:
Soweit ich informiert bin, hat swissdance niemals eine WDC-Lizenz für Gérard Binnendijk ausstellen lassen, solange das Rahmenabkommen in Kraft war. Die WDC Lizenz bekam er damals, weil er einen Wohnsitz (und natürlich die erforderliche Ausbildung!) in England hat. Somit wertete er für England, nicht für die Schweiz. Aber zu dieser Angelegenheit wird Gérard gleich selber noch Stellung nehmen.
Ob die erwähnten Protokolle und Anträge nicht zur Verfügung standen für die Abklärungen der UK weiss ich nicht. Walter Varisco und Herbert Waller jedoch hatten von diesen doch sicher Kenntnis?? Hätten ihnen beim Durchlesen des UK Berichtes diese Unstimmigkeiten nicht auffallen müssen??
Ich bitte die UK, diese Aussagen in ihrem Bericht nochmals nachzuprüfen und zu korrigieren.
Abschliessend möchte ich der UK noch danken für ihre geleistete Arbeit.
Sandie Banyer
Stutzig wurde ich bei den folgenden zwei Punkten:
Punkt 8.4 zum Selektions- und Spesenreglement: „Die vom Vorstand gewählte Praxis kann jedoch von den STSV-Mitgliedern .....durch einen einfachen Antrag an einer DV entsprechend geändert werden. Ein entsprechender Antrag seitens der Mitglieder ist nach Wissen der STSV-UK jedoch in den letzten Jahren nicht eingereicht worden. Die STSV Mitglieder haben also jede Möglichkeit, die im STSV angewandten Regeln zu ändern und müssten dementsprechend lediglich von ihren Mitgliedschaftsrechten Gebrauch machen, wenn sie etwas geändert haben wollen“.
Und
Punkt 4.2 zur Kündigung des Rahmenabkommens: Swissdance habe sich nicht an das Rahmenabkommen gehalten und für Gérard Binnendijk eine Wertungsrichter-Lizenz beim WDC beantragt.
Da ich bei beiden aufgeführten Themen involviert war, begann ich sofort mit Nachforschungen, wie die Sachverhalte damals tatsächlich waren. Mit Hilfe vom TTZ, TSCF, ETSC und Catwalk konnte ich alle im folgenden erwähnten Protokolle und Anträge wieder auftreiben.
Zum ersten Thema, Punkt 8.4:
Im Bericht der UK steht, dass nie ein Club einen Antrag diesbezüglich eingereicht hätte. Das ist falsch! Ich selber habe mitgeholfen, einen zu verfassen!! Eingereicht am 30. März 2007 durch den TTZ, „Selektionsreglement: Abordnung und Spesenentschädigung“, zur Abstimmung für die DV 2007.
Übrigens wurden damals, im März 07, noch 8 weitere Anträge zum Turnierreglement eingereicht durch die oben erwähnten Klubs. Unter anderem ein „Antrag betreffend Zulassung von Wertungsrichtern mit IDSF und WDC Lizenzen“, 27. März, Catwalk.
Vor der DV im Juni 07 fand aber noch eine Präsidenten-Konferenz im April statt.
Im Protokoll jener Präsi-Konferenz 01/2007 vom 25.4.07 ist unter Punkt 6 zu lesen:
„Änderungen des Turnierreglements sind grundsätzlich Vorstandskompetenz. Deshalb sind die eingegangenen Anträge auch nicht der DV vorzulegen“. Rechtlich gesehen ist das natürlich korrekt, aber wo bleibt da die Demokratie?
Und so war es dann auch, an der DV im Juni 2007 kamen all diese Anträge nie zur Sprache, geschweige denn zur Abstimmung. Versprochen wurde im April nur, sie später an einer Präsidenten-Konferenz zu besprechen.
Am 31. August 07 fand dann nochmals eine Präsidenten-Konferenz statt, Protokoll 02/2007.
Doch auch hier wurden die Anträge vom Vorstand negativ beurteilt (Punkt 3). Obwohl auch die anderen Vereins-Vertreter mehrheitlich dagegen waren, nicht automatisch die Schweizermeister für internationale Meisterschaften zu nominieren, sondern die Nomination an eine Kaderzugehörigkeit zu binden (Punkt 4).
Beim Antrag der WR-Zulassungen wurde im Protokoll, Punkt 2.6, übrigens begründet:
„Der Vertreter des CDW kann keinen einzigen Fall aufführen, wo der Vorstand eine Einladung verweigert hätte.“ Gut, vielleicht war der damalige Vertreter ungenügend informiert. Der Vorstand des STSV wusste aber doch sehr genau, dass sie Gianni Doria und Markus Zunker trotz gültiger Lizenz schon Einladungen verweigert hatten! Weshalb hätten wir sonst den Antrag gestellt?! Die Situation besserte sich dann auch nicht, denn später kam sogar noch die Sperrung von Gérard Binnendijk dazu!
Somit blieb alles beim Alten. Ich frage Euch: Hat es überhaupt einen Zweck, Anträge einzureichen? Wobei bemerkt werden muss, dass wir sehr wohl zuerst auf anderem Wege versucht haben, den Vorstand zu einer Reglements-Änderung zu überreden, bevor wir notgedrungen Anträge einreichen mussten.
Der TSCF, Catwalk und ETSC werden übrigens keine Anträge mehr einreichen. Sie sind inzwischen alle aus dem STSV ausgetreten.
Zum zweiten Thema, Punkt 4.2:
Soweit ich informiert bin, hat swissdance niemals eine WDC-Lizenz für Gérard Binnendijk ausstellen lassen, solange das Rahmenabkommen in Kraft war. Die WDC Lizenz bekam er damals, weil er einen Wohnsitz (und natürlich die erforderliche Ausbildung!) in England hat. Somit wertete er für England, nicht für die Schweiz. Aber zu dieser Angelegenheit wird Gérard gleich selber noch Stellung nehmen.
Ob die erwähnten Protokolle und Anträge nicht zur Verfügung standen für die Abklärungen der UK weiss ich nicht. Walter Varisco und Herbert Waller jedoch hatten von diesen doch sicher Kenntnis?? Hätten ihnen beim Durchlesen des UK Berichtes diese Unstimmigkeiten nicht auffallen müssen??
Ich bitte die UK, diese Aussagen in ihrem Bericht nochmals nachzuprüfen und zu korrigieren.
Abschliessend möchte ich der UK noch danken für ihre geleistete Arbeit.
Sandie Banyer
Sandie Banyer- Anzahl der Beiträge : 30
Anmeldedatum : 2010-01-05
Re: Fragen zum Untersuchungsbericht der STSV UK
Ja, Sandie, wo bleibt da die Demokratie?
Die haben wir seinerseits zu Beginn des VW/HW- Regimes leichtfertig abgegeben. Das heisst, die meisten Clubs fanden damals an der DV, ein TU-Reglement-Einheitsbrei, sei übersichtlicher als TO und TOR. Selber schuld. Damit haben wir alles vertrauensvoll in die Hände des Vorstandes gelegt, denn Reglementsänderungen liegen rechtlich in der Kompetenz des Vorstandes.
Nach der Präsidenten Konferenz vom April 2007 aber haben wir auch noch gelernt, dass es in der Gunst des Vorstandes liegt, ob eine Beschwerde gegen einen Vorstands-Beschluss öffentlich an der DV besprochen wird. „Der Vorstand entscheidet endgültig“ heisst es lapidar, wenn er nicht will.
In den Statuten steht zwar:
§10.5 Behandlung von Rekursen und Beschwerden
2 Die Behandlung von Beschwerden gegen .....Vorstandsbeschlüssehat durch....die nächste ordentliche DV zu erfolgen.
Das heisst, Beschwerden müssten eigentlich an der DV behandelt werden.
Darus folgt
Absatz 1 § 10.2 und 2 § 10.5 der Statuten können also getrost gestrichen werden
.
Die haben wir seinerseits zu Beginn des VW/HW- Regimes leichtfertig abgegeben. Das heisst, die meisten Clubs fanden damals an der DV, ein TU-Reglement-Einheitsbrei, sei übersichtlicher als TO und TOR. Selber schuld. Damit haben wir alles vertrauensvoll in die Hände des Vorstandes gelegt, denn Reglementsänderungen liegen rechtlich in der Kompetenz des Vorstandes.
Nach der Präsidenten Konferenz vom April 2007 aber haben wir auch noch gelernt, dass es in der Gunst des Vorstandes liegt, ob eine Beschwerde gegen einen Vorstands-Beschluss öffentlich an der DV besprochen wird. „Der Vorstand entscheidet endgültig“ heisst es lapidar, wenn er nicht will.
In den Statuten steht zwar:
§10.5 Behandlung von Rekursen und Beschwerden
2 Die Behandlung von Beschwerden gegen .....Vorstandsbeschlüssehat durch....die nächste ordentliche DV zu erfolgen.
Das heisst, Beschwerden müssten eigentlich an der DV behandelt werden.
Darus folgt
Absatz 1 § 10.2 und 2 § 10.5 der Statuten können also getrost gestrichen werden
.
Elf- Anzahl der Beiträge : 20
Anmeldedatum : 2008-11-27
Re: Fragen zum Untersuchungsbericht der STSV UK
Hallo Sandie
danke, hast Du uns allen noch einmal die Fakten in Erinnerung gerufen.
diese dürfen nicht unerwähnt bleiben, nachdem der UK-Bericht offenbar doch nicht so ganz vollständig ist, wie wir alle gehofft hatten
Schade, melden sich nicht doch noch mehr aktive Tänzer (und ehemalige) die auch unter den Machenschaften gelitten haben.
Alle Leserinnen und Lesern gebe ich noch folgendes zu bedenken:
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
Niemand ist zufällig gut, die Tugend muß man lernen.
Unzählige Menschen haben Völker und Städte beherrscht,aber ganz wenige nur sich selbst. (Ein Schelm, der Böses denkt)
Viel wirst du geben, wenn du auch gar nichts anderes gibst als dein Beispiel. - Deshalb haben Sandie und Elf auch geschrieben, wie auch Peter Siegrist, Rudi Baumann und viele andere.
Wer auf Grund seines Reichtums und seiner
Ehrenstellung einen höheren Rang einnimmt,
ist nicht groß.Warum erscheint er aber als
groß? Weil man ihn mit dem Sockel mißt.
.... da kann man eigentlich gar nichts mehr hinzufügen, oder
im übrigen: all diese Zitate sind von Seneca, Mitglied des Senats in der Römischen Republik
Lucius Annaeus Seneca, genannt Seneca der Jüngere (* etwa im Jahre 1 in Corduba; † 65 n. Chr. in der Nähe Roms), war ein römischer Philosoph, Dramatiker, Naturforscher, Staatsmann und als Stoiker einer der meistgelesenen Schriftsteller seiner Zeit. Vom Jahr 49 an war er der maßgebliche Erzieher des späteren Kaisers Nero. Um diesen auf seine künftigen Aufgaben vorzubereiten, verfasste er eine Denkschrift darüber, warum es weise sei, als Herrscher Milde walten zu lassen. Senecas Bemühen, Neros eigensüchtig ausschweifendem Temperament gegenzusteuern, war jedoch kein dauerhafter Erfolg beschieden. Zuletzt wurde er vom Kaiser der Beteiligung an der pisonischen Verschwörung beschuldigt, und ihm wurde die Selbsttötung befohlen. Diesem Befehl kam er ohne Zögern nach.
...da haben sich die Zeiten Gott sei Dank geändert... aber er bleibt lesenswert.
DanceMotion
danke, hast Du uns allen noch einmal die Fakten in Erinnerung gerufen.
diese dürfen nicht unerwähnt bleiben, nachdem der UK-Bericht offenbar doch nicht so ganz vollständig ist, wie wir alle gehofft hatten
Schade, melden sich nicht doch noch mehr aktive Tänzer (und ehemalige) die auch unter den Machenschaften gelitten haben.
Alle Leserinnen und Lesern gebe ich noch folgendes zu bedenken:
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
Niemand ist zufällig gut, die Tugend muß man lernen.
Unzählige Menschen haben Völker und Städte beherrscht,aber ganz wenige nur sich selbst. (Ein Schelm, der Böses denkt)
Viel wirst du geben, wenn du auch gar nichts anderes gibst als dein Beispiel. - Deshalb haben Sandie und Elf auch geschrieben, wie auch Peter Siegrist, Rudi Baumann und viele andere.
Wer auf Grund seines Reichtums und seiner
Ehrenstellung einen höheren Rang einnimmt,
ist nicht groß.Warum erscheint er aber als
groß? Weil man ihn mit dem Sockel mißt.
.... da kann man eigentlich gar nichts mehr hinzufügen, oder
im übrigen: all diese Zitate sind von Seneca, Mitglied des Senats in der Römischen Republik
Lucius Annaeus Seneca, genannt Seneca der Jüngere (* etwa im Jahre 1 in Corduba; † 65 n. Chr. in der Nähe Roms), war ein römischer Philosoph, Dramatiker, Naturforscher, Staatsmann und als Stoiker einer der meistgelesenen Schriftsteller seiner Zeit. Vom Jahr 49 an war er der maßgebliche Erzieher des späteren Kaisers Nero. Um diesen auf seine künftigen Aufgaben vorzubereiten, verfasste er eine Denkschrift darüber, warum es weise sei, als Herrscher Milde walten zu lassen. Senecas Bemühen, Neros eigensüchtig ausschweifendem Temperament gegenzusteuern, war jedoch kein dauerhafter Erfolg beschieden. Zuletzt wurde er vom Kaiser der Beteiligung an der pisonischen Verschwörung beschuldigt, und ihm wurde die Selbsttötung befohlen. Diesem Befehl kam er ohne Zögern nach.
...da haben sich die Zeiten Gott sei Dank geändert... aber er bleibt lesenswert.
DanceMotion
swinganddance- Anzahl der Beiträge : 277
Anmeldedatum : 2008-11-11
Fragen zum Untersuchungsbericht
Hallo Sandie
Danke das Du die Fehler die im UK-Bericht gemacht worden sind aufgedeckt hast.
Schade, dass die Arbeit derjenigen die dabei gewesen sind, irgendwie unglaubwürdig wirkt.
Hoffen wir einmal mehr, dass wir die Hoffung auf eine lückenlose Aufklärung nicht endgültig begraben müssen.
Liebe Grüsse
Bläckpoolfän (Regula)
Danke das Du die Fehler die im UK-Bericht gemacht worden sind aufgedeckt hast.
Schade, dass die Arbeit derjenigen die dabei gewesen sind, irgendwie unglaubwürdig wirkt.
Hoffen wir einmal mehr, dass wir die Hoffung auf eine lückenlose Aufklärung nicht endgültig begraben müssen.
Liebe Grüsse
Bläckpoolfän (Regula)
Bläckpoolfän- Anzahl der Beiträge : 266
Anmeldedatum : 2008-11-15
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