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RECHT UND ETHIK - IST EIN BOYKOTT VOM WDC-AL Open European Championship Standard und Latin, Regensdorf / CH TRAGBAR?

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Post  moshe lévy Wed 29 Sep - 10:19

Chicago, Wednesday September 29, 2010, 01:44:16 CDT

Recht und Ethik

Untertitel: „Freiheit statt Angst“

Aufruf zum Boykott - Die Rolle von Information beim Verbraucherboykott

Fordert ein Presseorgan zu einem Boykott auf, der Zwecken des wirtschaftlichen Wettbewerbs dient, und soll der Aufforderung mit Mitteln Nachdruck verschafft werden, die über eine freie geistige Überzeugung hinausgehen, so verstößt ein wettbewerbsrechtliches Verbot dieser Aufforderung durch die Zivilgerichte nicht gegen das Grundrecht der Pressefreiheit.

Quelle: BVerfGE 62, 230 – Boykottaufruf
Beschluß des Ersten Senats vom 15. November 1982 -- 1 BvR 108, 438, 437/80 --


http://books.google.ch/books?id=57uqJaAlKh8C&pg=PA31&lpg=PA31&dq=aufruf+zum+boykott+jus&source=bl&ots=gskfqoDzF5&sig=q0n7TmFwF5YKTrpeXQsCvGob6LI&hl=de&ei=GsShTLTJF8_Mswa91_iKBQ&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=2&ved=0CBkQ6AEwAQ#v=onepage&q=aufruf%20zum%20boykott%20jus&f=true

„……ein Aufruf zum Boykott eines Films verpflichtet auch dann, wenn er von einer Privatperson ohne den Einsatz wirtschaftlicher oder ähnlicher Druckmittel und ohne Wettbewerbsabsicht ausgesprochen wird, zum Schadensersatz gegenüber den Inhabern der betroffenen Kinos und kann von diesen bei Wiederholungsgefahr im Wege der Unterlassungsklage verboten werden“

Quelle: Vgl. Canaris AcP 185 10f. und JuS 1989, 167, insoweit ähnlich Lübbe-Wolff Die Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte, 1988, S. 165 f; Oeter AöR 119 (1994) 535 f. Das Bundesverfassungsgericht kommt dieser Sichtweite ganz nahe, wenn es in dem Beschluss E 42, 143, 149 (Deutschland-Magazin“) über ein von einem Zivilgericht im Rahmen einer Unterlassungsklage ausgesprochenes Verbot , eine bestimmte Äusserung zu wiederholen sagt: „Ein solches Verbot ist stets, gleichgültig, ob es im staatlichen Interesse oder zugunsten Privater erfolgt, ein empfindlicher Eingriff (!) an dessen Verfassungsmässigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind.“ Das hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bejaht, vgl. BVerfGE 7, 198, 210; in dieser Hinsicht ist dem urteil m.E. uneingeschränkt zuzustimmen, vgl. eingehend Canaris JuS 1989, 167 mit Nachw. zur Gegenmeinung.

Eingriff in Grundfreiheit

Definition Boykott

„Never underestimate them. Don’t be lulled into thinking that they are a bunch of nuts. But they are a bunch of organized nuts” Dieser Ausspruch eines Vizepräsidenten eines amerikanischen Verlagshauses stammt aus den 1980er Jahren.

Woher kommt der Name: den Namen haben solche Aktionen seit 1880: Der irische Gutsherr Captain Charles Boykott betrog seine Lohnarbeiter um ihr Entgelt und vertrieb sie von ihrem Land. Daraufhin haben diese alle Arbeiter in der Gegend mobilisiert, keine Geschäfte mehr mit Captain C. Boykott zu machen. Zurückverfolgt werden, können Boykotts bis in die Amerikanische Revolution; man denke an die Boston Tea Party, die Civil Rights Movements’ und andere.

Honi soit qui mal y pense (Altfranzösisch; wörtlich: „Beschämt sei, wer schlecht darüber denkt.“)

Definition und Abgrenzung

In der Presse werden die Begriffe Boykott, Embargo, Desinvestition häufig synonym gebraucht.

Definition Boykott

Ein Boykott kann definiert werden als die gemeinsame, nicht-vorgeschriebene Verweigerung einer Gruppe von Akteuren (z.B. Verbraucher) mit einem oder mehreren anderen Akteuren (z.B. Unternehmen) in Austauschbeziehungen (Kauf, Verkauf, Vertrieb, Teilnahme an [Tanz]-Sportveranstaltungen zu treten, mit den Zielen, die Missbilligung einer bestimmten Handlung (Politik) eines Unternehmens zu kommunizieren und das Unternehmen zu bewegen, diesen Sachstand zu verändern (im Sinne des Verbrauchers, oder im Sinne eines anderen [Tanz]-Sportverbandes (vgl. Garrett 1987, p. 46).
Friedman versucht folgende Erklärung: „A working defintion of a consumer boycott is an attempt by one or more parties to achieve certain objectives by urging individual consumers to refrain from making selected purchases in the marketplace.“ (Friedman 1991, p. 97.)

Auf den Tanzsport bezogen heisst das, der IDSF als Verband will die Tänzer zwingen (obwohl diese nicht Besitzer und/oder Eigentum des IDSF sind) den WDC und WDC_AL zu meiden, obwohl die Tänzer und Tänzerinnen mit dem IDSF eigentlich nichts zu tun haben, eher in einem Abhängigkeitsverhältnis sind, u.z. wegen den Lizenzen. Diese könnten die Tänzer aber auch von einem anderen Verband bekommen und weiter tanzen.

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen

Um sich diese Definition zu verdeutlichen ist es notwendig, den Begriff „Boykott“ von den Begriffen Desinvestition, Embargo und individuelles (Aus-)Wahlverhalten abzugrenzen.

a) Während Desinvestition der gemeinsame Abbruch finanzieller Investition in ein Unternehmen ist, ist ein Boykott die gemeinsame Weiterung Marketing-Transaktionen zu vollziehen.

b) Ein Embargo zeichnet sich durch eine Regierungserklärung aus, demgemäss Völker nicht mit anderen Völkern in Handelsbeziehungen treten dürfen; ein Boykott ist jedoch nur durch sozialen Druck (IDSF zwingt die Paare nicht beim WDC-event zu tanzen unter Androhung der Ausgrenzung..) und eine Aufforderung zum Boykott gekennzeichnet.

c) Schliesslich unterscheidet sich ein Boykott von einer individuellen Entscheidung, nicht mit dem Unternehmen in Austauschbeziehung zu treten, durch die Organisation von dritter Seite. Diese Organisation hat das Ziel, die Politik des Unternehmens zu modifizieren.

d) Wir merken: Peter Sigrist ist Veranstalter der 2010 European Championship Ballroom and Latin - November 6-7, 2010.Zürich (Switzerland). Er ist Inhaber der Firma Sigor Management GmbH

e) Es stellt sich also die Frage, ob die Handlungsweise, Aufruf zum Boykott überhaupt rechtens ist?

Ist der Aufruf gerechtfertigt?

Auch ein Boykottaufruf ist durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt, wenn er in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage eingesetzt wird. Ein Boykottaufruf ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn er aus ethischen Gründen erfolgt. Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 14. Juni 2000 - 12 O 556/99

f) 6.11.2010, WDC-AL Open European Championship Standard und Latin, Regensdorf / CH
2010 WDC Amateur League Open European Championship Standard and Latin - *Saturday, November 6, 2010. Regensdorf (Switzerland)**
The 2010 WDC AL Open European Championship Standard and Latin scheduled to be held in Regensdorf (Switzerland) on November 6, 2010, is not granted by IDSF and is not registered by the IDSF Member for Switzerland, Swiss DanceSport Federation. Accordingly the IDSF Presidium may take action against any athlete, adjudicator or other official, person or body associated with IDSF or an IDSF Member, who participates in this competition in any way, without any further notice to any of them.

2010 European Championship Ballroom and Latin - November 6-7, 2010*.Zürich (Switzerland).
The 2010 European Championship Ballroom and Latin scheduled to be heldin Zürich (Switzerland) on November 6-7, 2010, is not granted by IDSFand it is not registered by the IDSF Member for Switzerland, SwissDanceSport Federation. Accordingly the IDSF Presidium may take actionagainst any athlete, adjudicator or other official, person or bodyassociated with IDSF or an IDSF Member, who participates in thiscompetition in any way, without any further notice to any of them.

Es stellt sich hier also die Frage: …..ob er in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage eingesetzt wird?
Das lässt sich nicht erkennen. Hier geht es ausschliesslich um macht-wirtschaftlichen Interessen einen „Wettbewerber“ mundtot zu machen. Die Aktion ist also geschäftsschädigend.

g) Boykottarten: diese können bei Friedman nachgelesen werden. Unsere juristischen Kollegen im Tanzsport werden die Quelle schon finden. (vgl. Friedman 1991, p. 151ff)

h) Transformatorische Boykotts – zielen auf eine Wandlung politischer Angelegenheiten in wirtschaftliche, damit sie von Verbrauchern (Tänzern) effektiver angegriffen werden können (Vgl. Friedman 1991, p. 154). Hier versucht man Industrieunternehmen zu boykottieren (Sigor Management GmbH), damit sie auf die Regierung einwirken. In diesem Falle, das Sigor auf den WDC einwirkt und die European Championship nicht durchführt. So einfach ist das.

Die Freiheit stirbt scheibchenweise (und der Letzte macht das Licht aus).

משה לוי
Moshe Lévy


Quellenangabe:
Friedman, Monroe: Consumer Boycotts, a conceptual framework and research agenda; Journal of Social Issues, Vol 47 (1991)

Garrett, Dennis E.: The Effectiveness of Marketing Policy Boycotts, environmental opposition to marketing; Journal of Marketing, Vol 51 (1987) No 4

Gelb, Betsy D.: More Boycotts Ahead? Some implications; Business Horizons, (1995) No. March-April

Kaas, Klaus P.: Marktinformationen, Screening und Signaling unter Partnern und Rivalen; Zeitschrift für Betriebswirtschaft, 61 (1991) Nr. 3

Mahoney, Paul G.: A Market Power Test for Noncommercial Boycotts; Yale Law Journal, Vol 93 (1984) No. 3

Smith, Craig: Consumer Boycotts and Consumer Souvereignty; European Journal of Marketing, Vol 21 (1987) No. 5




moshe lévy

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